Wahner Heide und Königsforst > Königsforst:

Verhaltensregeln

Wie in der Wahner Heide auch, muss dem Naturschutzgebiet Königsforst durch bestimmte Vorgaben Rechnung getragen werden, um die Flora und Fauna nicht zu schädigen oder zu zerstören.

Insgesamt sind in der Naturschutzgebietsverordnung 36 Ge- und Verbote zu finden, mit deren Hilfe der Königsforst geschützt werden soll, so dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Königsforstes noch lange zur Verfügung stehen.

Zwei dieser Gebote betreffen die Freizeitnutzer des Königsforstes besonders:

  • Hunde sind im Königsforst grundsätzlich an der Leine zu führen
  • Die Waldbestände dürfen nicht betreten werden. Nur auf den Wegen darf man wandern oder Rad fahren.

Diese beiden Gebote sind eine Einschränkung im Vergleich zu nicht unter Naturschutz stehenden Waldgebieten und stoßen häufig auf Ablehnung. Im Interesse der Allgemeinheit sollten sie aber strengstens beachtet werden.