Wahner Heide und Königsforst:
Wahner Heide und Königsforst > Königsforst:
Insgesamt sind in der Naturschutzgebietsverordnung 36 Ge- und Verbote zu finden, mit deren Hilfe der Königsforst geschützt werden soll, so dass Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen des Königsforstes noch lange zur Verfügung stehen.
Zwei dieser Gebote betreffen die Freizeitnutzer des Königsforstes besonders:
Diese beiden Gebote sind eine Einschränkung im Vergleich zu nicht unter Naturschutz stehenden Waldgebieten und stoßen häufig auf Ablehnung. Im Interesse der Allgemeinheit sollten sie aber strengstens beachtet werden.